Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung unserer AGB
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartnern wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschlie&szliglich ma&szliggebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sofortlieferungen gelten generell als von uns bestätigt und angenommen. Vermittelte Aufträge, welche bei uns eingehen, gelten vorerst als verbindliche Bestellung aus Sicht Kunden mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. In diesem Fall gilt nur die Art der Bezahlung der Ware bis zur Feststellung der Bonität des Kunden als offen. Der Auftrag an sich ist jedoch aus Sicht des Kunden bereits als verbindliche Bestellung anzusehen. Der Kunde ist an sein Angebot - gleich welcher Art - 8 Wochen nach Eingang beim Verkäufer gebunden. Dieses gilt als ausdrücklich vereinbart. Wir verpflichten uns im Falle der Vertragsannahme in der vorgenannten Frist zu liefern. sofern der Leasingnehmer/Mieter (Kunde) seine nötigen Mitwirkungshandlungen erbringt.

§ 3 Preise
Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend. Preisangebote an Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten immer ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet. Dies gilt nicht für einen Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsschluss bis zur Lieferung.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

§ 5 Liefer-, Leistungszeit und Versand
Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer und endet mit dem Tag, an dem die Ware zwecks Versendung an den Spediteur übergeben worden ist. Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung (z. B. Feuer, Energiemangel usw.) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Behinderung bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Er kann in diesem Fall nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als Versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Bei vereinbarten Sammeltransporten gilt aus Dispositionsgründen die Annahme der Lieferung durch den Kunden zum einen vom Spediteur vorgegebenen Termin als vereinbart. Jede durch den Kunden verursachte weitere Anlieferung geht zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware generell, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Nettoverkaufspreises als ausdrücklich vereinbart und ist sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

§ 6 Zahlung und Zahlungsverzug
Sämtliche Rechnungen für unsere Warenlieferungen und Leistungen sind sofort bei Lieferung zur Zahlung fällig und rein netto Kasse zahlbar. Die Zahlung hat auf folgende Weise zu erfolgen:
a) durch Barzahlung bei Lieferung an unseren Inkassoberechtigten Frachtführer,
b) im vereinbarten Sonderfall durch sofortige Banküberweisung am Liefertag.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber den banküblichen Sollzinssatz zu berechnen. Zur Entstehung der Zinsverpflichtung bedarf es keiner Inverzugsetzung. Bei Zahlungsverzug sind wir oder unser Beauftragter berechtigt zum Zwecke der Besichtigung und Sicherstellung (Abholung) der Ware die Räume des Schuldners zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bleiben in jedem Fall von diesen Maßnahmen unberührt.

§ 7 Gewährleistung und Schadensersatzleistung
Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns vor. Für eventuelle Mängel unserer Waren bzw. Leistungen leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von acht Tagen seit Erhalt, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge sind wir berechtigt nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch einwandfreie Ware zu ersetzen oder den angezeigten Mangel nachzubessern. Gibt der Kunde uns bzw. einem von uns zu benennenden Dritten nicht innerhalb weiterer 14 Tage nach Anzeige des Mangels die beanstandete Ware heraus, so dass wir unseren Gewährleistungspflichten genügen können, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Für Gegenstände die wir von dritter Seite beziehen, gewähren wir eine Garantie insoweit, als diese uns selbst gegeben ist. Im allgemeinen sind Garantieansprüche jeglicher Art auf maximal 6 Monate befristet. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Ware oder Leistung. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist der BRD für den Gewährleistungsanspruch. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (sogenannte Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf der Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich von der Geschäftsführung zugesicherten Eigenschaft. Jede Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Firma SiTech Consulting oder deren Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Grund (zum Beispiel Nebenforderungen, Schadensersatzansprüche, Einlösung von Schecks und Wechseln), einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder späteren abgeschlossenen Verträgen. Forderungen des Kunden an Dritte aus dem Weiterverkauf werden hiermit bis zum endgültigen Ausgleich unserer Saldoforderungen an uns Abgetreten. Daneben gilt bei laufender Rechnung das vorhandene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wertmäßig legen wir dabei den jeweiligen Rechnungswert zuzüglich eines Sicherheitenaufschlages in Höhe von 20 % zugrunde. Der Sicherheitenaufschlag bleibt jedoch außer Ansatz, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten (Verkaufswert der gelieferten Waren) unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 9 Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis - auch aus Wechseln und Schecks - ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich Esthal (BRD). Dieses gilt auch, wenn der Kunde Vollkaufmann bzw. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Kunden ist ausschließlich Esthal (BRD). Erfüllungsort für unsere Lieferungen/Leistungen ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten übergabe an den Kunden befindet. Bei Streitigkeiten jeglicher Art findet ausnahmslos deutsches Recht Anwendung.

§ 11 Anerkenntnis
Obige Bedingungen anerkennt der Kunde durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme des Abdrucks. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Firma Lars Norden SiTech Consulting diese schriftlich bestätigt. Etwa früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hiermit aufgehoben. Mündliche Nebenabreden, welche von diesen Lieferbedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma Lars Norden SiTech Consulting schriftlich bestätigt sind. Widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung, auch bei - selbst nachträglichen - übersendungen abweichender Bestellschreiben des Kunden. Abmachungen aller Art, die mündlich oder fernmündlich abgesprochen sind, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der Firma Lars Norden SiTech Consulting rechtsverbindlich.

§ 12 Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch Vereinbarung der Vertragsparteien so umzudeuten, dass der damit beabsichtigte ursprüngliche Zweck erreicht oder ihm möglichst nahe gekommen wird. Gleiches gilt für Lücken im Vertrag.